Rechtsberatungsfalle für Webdesigner
Geschrieben am 03.04.2006
Nach einem Artikel bei Computerpartner machen sich Webdesigner strafbar, wenn sie Ihre Kunden Rechtsberatung beim Internetauftritt leisten.
Zitat: “Sowohl der Webdienstleister wie auch der Shopprogrammierer sollten sich auf den einfachen Leitsatz zurückziehen “Gibt mir den Inhalt und ich gebe dir die Gestaltung und Programmierung”, alles weitere gehört -rechtlich gesehen- nicht zu seinem Job.”
Damit ist auch klargestellt, daß sich der Kunde selbst um die richtige Art des z.B Impressums oder AGB’s bemühen muß.
Quelle: Computerpartner